
Wer
Fahrgäste in Krankenwagen, Mietwagen, Taxen oder mit einem Pkw im
Linienverkehr befördern will, muss neben der allgemeinen Fahrerlaubnis
auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Fahrertätigkeit hauptberuflich oder nur aushilfsweise ausgeführt werden soll.
Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt:
- 19 Jahre für Krankenwagen
- 21 Jahre für Mietwagen und Taxen
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird jeweils für die Dauer von max. fünf Jahren ausgestellt.
Antragsunterlagen: Für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Fahrgasterlaubnis (pdf-Vordruck, 26 KB )
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- EU-Kartenführerschein
mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (seit mindestens zwei Jahren, bei
Krankenwagen seit mindestens einem Jahr)
- ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei
Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Nachweis der
gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich
anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder
arbeitsmedizinisches Gutachten
- Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar zugesandt)
- Ortskundeprüfung (nur bei Taxen)
Gebühren: Die Gebühren für Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrgastfahrerlaubnis betragen 41,60 Euro, für die Verlängerung einer Fahrgastfahrerlaubnis 37,00 Euro.
Ortskundeprüfung (nur bei Taxen) Wer
im Landkreis Verden Taxi fahren will, muss die dafür notwendigen
Ortskenntnisse in einer schriftlichen Prüfung nachweisen. Diese
Ortskundeprüfung für Taxifahrerinnen und -fahrer wird von der
Führerscheinstelle abgenommen. Dazu können Sie sich formlos schriftlich
oder telefonisch anmelden: Tel.: (0 42 31) 15-2 26 Fax: (0 42 31) 15-6 03
Zur Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung finden Sie hier einen entsprechenden Vorbereitungsbogen, der Ihnen auf Anforderung auch übersandt wird. Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 Euro. |